Potenziell gefährliche Schiffswracks – Einige Fakten und Positionen
Wracks
- Mehr als 8000 potenziell gefährliche Schiffswracks liegen auf dem Grund unserer Meere.
- Zwei Drittel stammen aus dem Zweiten Weltkrieg.
- Mehr als 1.500 davon sind Tanker.
- Auf ihnen befindet sich bis zu 20 mal soviel Öl als bei der Deepwater Horizon Katastrophe ins Meer lief.
Verantwortung
- Die Wracks des Zweiten Weltkriegs sind von den Nazis und ihren Verbündeten zu verantworten. Und zwar alle – die der Achsenmächte und die der Alliierten!
- Die Schiffe der Nazis wurden nur zu einem Zweck gebaut, nämlich um die kriminellen Machenschaften eines verbrecherischen Regimes zu unterstützen. Somit sind diejenigen, die sich freiwillig daran beteiligten auch für die Folgen haftbar zu machen.
- Praktisch niemand von ihnen lebt noch.
- Viele von ihnen – Einzelpersonen oder auch ganze Familien, vererbten „ihre“ Vermögen, Unternehmen, Konzerne.
- Ihre Erben haben nicht nur ihr Geld und ihre Besitztümer sondern eben auch ihre Verpflichtungen geerbt.
Österreichs Rolle
- Österreich war seit März 1938 teil des nationalsozialistischen Deutschlands.
- Der Zweite Weltkrieg brach am 1. September 1939 mit dem Überfall auf Polen aus.
- Das war somit eineinhalb Jahre später.
- Die im Nachkriegs-Österreich so beliebte Opferthese ist eindeutig widerlegt.
- Es hat aber Jahrzehnte gedauert bis mit dem damaligen Bundeskanzler Franz Vranitzky der erster offizieller Vertreter der Zweiten Republik die Beteiligung und Mitverantwortung Österreichs an den Gräueltaten der Nazis eingestanden hat.
- In Teilen der österreichischen Bevölkerung ist das bis heute leider noch nicht angekommen.
- Ebenso wie in Deutschland, waren auch in Österreich viele Einzelpersonen, ganze Familien, Unternehmen und Konzerne in die kriminellen Handlungen der Nationalsozialisten verwickelt.
- Viele von Ihnen haben als Zulieferer, Miteigentümer, Dienstleister, etc. direkt oder indirekt viel mit dem Bau der Schiffe verdient. Auch sie vererbten ihre Vermögenswerte und damit auch ihre Verpflichtungen und Haftungen weiter.
Rechtliches
- Die Haftung für von Kriegsschiffen verursachten (Umwelt-) Schäden ist eine rechtliche Grauzone.
- Kriegsschiffe und andere im Staatsdienst stehende Schiffe wurden von dem WRC 2007 – Internationales Übereinkommen von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Wracks vorsorglich ausgenommen. Praktisch heißt das soviel, dass Öl, Munition und andere Giftstoffe, die aus welchen Gründen auch immer von Kriegsschiffen stammen, unsere Meere auch weiterhin verschmutzen dürfen ohne, dass irgendjemand dafür zur Verantwortung gezogen werden kann, ohne dass irgendjemand für die Beseitigung haftbar gemacht werden kann!
- Ebenso sind die Staats- und Kriegsschiffe von den Bestimmungen des SRÜ (Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen) in Bezug auf den Meeresumweltschutz ausgenommen. (Die grundsätzliche Verpflichtung zum Meeresschutz aber nicht!)
- Die Eigentumsrechte an Kriegsschiffswracks sind eine Grauzone. Es können
- völkerrechtliche Verträge (SRÜ Seerechtsübereinkommen , UNESCO Convention on the Protection of the Underwater Cultural Heritage, Bergungsabkommen von 1910 und 1989)
- Regelungen im Völkergewohnheitsrecht (Rechtserwerb durch Küstenstaat, Rechtsverlust durch Dereliktion wegen Zeitablauf, u.a)
- Regelungen durch allgemeine Rechtsgrundsätze
- Staatliche Regelungen der Flaggenstaaten
Rechtsnachfolge
- Ein Erbe ist der Gesamtrechtsnachfolger seines Erblassers. Sämtliche Rechtsverhältnisse einschließlich des Vermögens und der Schulden gehen mit Antritt des Erbes auf den/die Erben über
- Rechtsnachfolger Nazi-Deutschlands ist die heutige Bundesrepublik Deutschland
- Einige Unternehmen die am Bau der Kriegsschiffe der Nazis beteiligt waren bestehen bis heute (bspw.: Blohm & Voss, Lürssen, Abeking & Rasmussen, Daimler, MAN, Voestalpine, Deutsche Bank oder Commerzbank)
- Viele Erben von Vermögen und Vermögenswerten aus kriminellen Geschäften mit den Nazis profitieren noch heute davon, haben aber zur Beseitigung der Gefahren aus den potenziell gefährlichen Wracks bislang nichts beigesteuert (bspw.: Krupp, Porsche, Piëch, Siemens)
Entschädigungen
- Von der deutschen Wiedergutmachungspolitik und der österreichischen Restitution wurden die begangenen Umweltverbrechen an unseren Meeren und der Umwelt im Allgemeinen bislang ausgenommen. Das muss sich ändern!
- Wir alle haben die moralische Verpflichtung die Umwelt und somit auch die Meere zu schützen – als Deutsche und Österreicher im Bezug auf die Wracks des Zweiten Weltkriegs, im besonderen Maße. Auch wenn einige das – genauso wie die Verpflichtung zum Klimaschutz – nicht wahr haben wollen!